Die Bekämpfung von Holzschädlingen ist in der DIN 68800 geregelt.
Nach Erstellung eines exakten Schadbildes durch unseren Sachverständigen für Holzschutz, Herrn Kern, wird geklärt, um welche Holzinsekten (z. B. Hausbock, Holzwurm, Blauer Scheibenbock, Veränderlicher Scheibenbock, Gemeiner oder Bunter Nagekäfer, Glänzende Holzameise, Braune Wegameise, Rossameise) oder welchen Pilzbefall (z. B. Echter Hausschwamm, Kellerschwamm, Weißer Porenschwamm) es sich handelt.
Arbeitsschritte (bei der Sanierung von Holz bei Schäden durch Insekten)
- Reinigen der Holzoberfläche, Farbanstriche sind zu entfernen.
- Befallene Holzteile sind bis auf das gesunde Holz abzubeilen.
- In der Regel sind nur die befallenen Holzbauteile mit bekämpfendem Holzschutzmittel zu behandeln. Die Entscheidung über den Umfang der Holzschutzbehandlung kann der Fachmann nur in Kenntnis der DIN 68800 und mit langjähriger Berufserfahrung treffen.
- Können nicht alle befallenen Holzbauteile umlaufend freigelegt werden, müssen Sonderverfahren angewendet werden. In einem festzulegenden Raster wird im Bohrlochverfahren das Konstruktionsholz bearbeitet. Bei diesen Hölzern handelt es sich um Deckenbalken, Fußpfetten und Fachwerkhölzer.


